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 Lebensunterhalt in "Besonderen Wohnformen"

Ab dem 01.01.2020 wird aus den bisherigen "stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe" die sogenannte "Besondere Wohnform". Die bisherigen Bewohner müssen mit dem Leistungsanbieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts wird ab dann von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt erbracht. Hierzu ist von den Bewohnern ab sofort ein (Kurz)Antrag auf "existenzsichernde Leistungen" zu stellen.

Zur Bearbeitung des Kurzantrages werden insbesondere Angaben und Nachweise zu den finanziellen Verhältnissen, eine Kopie des Mietvertrages sowie eine vom Anbieter auszustellende Mietbescheinigung benötigt. Sofern sich ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ergibt, ist dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die erforderlichen Vordrucke stehen unten zum Download zur Verfügung. Die Mietbescheinigung liegt den im Kreis Heinsberg ansässigen Anbietern bereits vor.

Zuständige Einrichtung

Leistungen bei BeWo
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: bewo@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Laurs:
Tel: +49 2452 13-5003
Frau Kohs:
Tel: +49 2452 13-5004
Frau Janßen:
Tel: +49 2452 13-5034
Frau Schiffer:
Tel: +49 2452 13-5033
Lebensunterhalt in "Besonderen Wohnformen"

Ab dem 01.01.2020 wird aus den bisherigen "stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe" die sogenannte "Besondere Wohnform". Die bisherigen Bewohner müssen mit dem Leistungsanbieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts wird ab dann von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt erbracht. Hierzu ist von den Bewohnern ab sofort ein (Kurz)Antrag auf "existenzsichernde Leistungen" zu stellen.

Zur Bearbeitung des Kurzantrages werden insbesondere Angaben und Nachweise zu den finanziellen Verhältnissen, eine Kopie des Mietvertrages sowie eine vom Anbieter auszustellende Mietbescheinigung benötigt. Sofern sich ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ergibt, ist dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Die erforderlichen Vordrucke stehen unten zum Download zur Verfügung. Die Mietbescheinigung liegt den im Kreis Heinsberg ansässigen Anbietern bereits vor.

Leistungsanbieter ,Sicherstellung ,Lebensunterhalt,Leistungen ,Eingliederungshilfe https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152434/show
Leistungen bei BeWo
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Laurs

445

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Frau

Kohs

446

+49 2452 13-5004

Frau

Janßen

445

+49 2452 13-5034

Frau

Schiffer

447

+49 2452 13-5033