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Lebensunterhalt in ambulant betreutem Wohnen
Für behinderte Menschen stehen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) kreisweit qualitätsgesicherte Angebote zum Betreuten Wohnen (BeWo) von verschiedenen Trägern zur Verfügung. Ziel dieser ambulanten Hilfen ist es,
- Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung sowie
- Menschen, die in Folge ihrer chronischen Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente)
eine weitgehende selbständige Lebensführung in eigenen Wohnungen und in ihrem Umfeld zu ermöglichen oder zu sichern und in die Gesellschaft einzugliedern.
Im Kreis Heinsberg gibt es sowohl das "Wohnungsangebot" als auch einen "Anbieterkreis".
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.
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Zuständige Einrichtung
Leistungen bei BeWo
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: bewo@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für behinderte Menschen stehen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) kreisweit qualitätsgesicherte Angebote zum Betreuten Wohnen (BeWo) von verschiedenen Trägern zur Verfügung. Ziel dieser ambulanten Hilfen ist es,
- Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung sowie
- Menschen, die in Folge ihrer chronischen Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente)
eine weitgehende selbständige Lebensführung in eigenen Wohnungen und in ihrem Umfeld zu ermöglichen oder zu sichern und in die Gesellschaft einzugliedern.
Im Kreis Heinsberg gibt es sowohl das "Wohnungsangebot" als auch einen "Anbieterkreis".
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.
Eingliederungshilfe ,Lebensführung ,Wohnungsangebot,Behinderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152433/showFrau
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