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 Lebensunterhalt in ambulant betreutem Wohnen

Für behinderte Menschen stehen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) kreisweit qualitätsgesicherte Angebote zum Betreuten Wohnen (BeWo) von verschiedenen Trägern zur Verfügung. Ziel dieser ambulanten Hilfen ist es,

- Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung sowie

- Menschen, die in Folge ihrer chronischen Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente)

eine weitgehende selbständige Lebensführung in eigenen Wohnungen  und in ihrem Umfeld zu ermöglichen oder zu sichern und in die Gesellschaft einzugliedern.

Im Kreis Heinsberg gibt es sowohl das "Wohnungsangebot" als auch einen "Anbieterkreis".

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

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Zuständige Einrichtung

Leistungen bei BeWo
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: bewo@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heitzer:
Tel: +49 2452 13-5090
Herr Ollertz:
Tel: +49 2452 13-5098
Frau Schiffer:
Tel: +49 2452 13-5033
Frau Cremer:
Tel: +49 2452 13-5007
Herr Welzbacher:
Tel: +49 2452 13-5041
Frau Bayar:
Tel: +49 2452 13-5058
Lebensunterhalt in ambulant betreutem Wohnen

Für behinderte Menschen stehen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) kreisweit qualitätsgesicherte Angebote zum Betreuten Wohnen (BeWo) von verschiedenen Trägern zur Verfügung. Ziel dieser ambulanten Hilfen ist es,

- Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung sowie

- Menschen, die in Folge ihrer chronischen Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente)

eine weitgehende selbständige Lebensführung in eigenen Wohnungen  und in ihrem Umfeld zu ermöglichen oder zu sichern und in die Gesellschaft einzugliedern.

Im Kreis Heinsberg gibt es sowohl das "Wohnungsangebot" als auch einen "Anbieterkreis".

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

Eingliederungshilfe ,Lebensführung ,Wohnungsangebot,Behinderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152433/show
Leistungen bei BeWo
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Heitzer

450

+49 2452 13-5090

Herr

Ollertz

449

+49 2452 13-5098

Frau

Schiffer

447

+49 2452 13-5033

Frau

Cremer

450

+49 2452 13-5007

Herr

Welzbacher

448

+49 2452 13-5041

Frau

Bayar

448

+49 2452 13-5058