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 Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Die Kreise und kreisfreien Städte richten gemäß § 8 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) örtliche Konferenzen (ehem. Pflegekonferenz) zur Umsetzung des Alten- und Pflegegesetzes und der in §§ 8 und 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben ein.

Sie wirken bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mit. Hierzu gehören insbesondere:

1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,

2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,

3. die Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen,

4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,

5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Absatz 1 APG NRW an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,

6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und

7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrich-tungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 APG NRW Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. 

Die Kommunalen Konferenzen Alter und Pflege im Jahr 2025 sind für den 21.05.2025 und den 12.11.2025, 14:30 Uhr, im großen Sitzungssaal (1. Etage) des Kreishauses (Valkenburger Str. 45 in 52525 Heinsberg) terminiert.