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 Heimaufsicht

Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Alten- und Pflegeheime.Sie berät die Heime, die Bewohner sowie deren Angehörige und Betreuer zu Fragen der Personalausstattung, Einhaltung der baulichen Anforderungen und der Qualitätsanforderungen und der Heimhygiene.

Der Tätigkeitsbericht gemäß § 14 Abs. 12 WTG gibt eine Übersicht über die Arbeit der WTG-Behörde. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 12 WTG

Zuständige Einrichtung

WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Amt für Altershilfen und Sozialplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schley:
Tel: +49 2452 13-5515
Frau Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5516
Frau Okuhn:
Tel: +49 2452 13-5502
Frau Nolte:
Tel: +49 2452 13-5514