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Heimaufsicht
Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Alten- und Pflegeheime.Sie berät die Heime, die Bewohner sowie deren Angehörige und Betreuer zu Fragen der Personalausstattung, Einhaltung der baulichen Anforderungen und der Qualitätsanforderungen und der Heimhygiene.
Der Tätigkeitsbericht gemäß § 14 Abs. 12 WTG gibt eine Übersicht über die Arbeit der WTG-Behörde. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 12 WTG
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Zuständige Einrichtung
WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Amt für Altershilfen und Sozialplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg