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 Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen

Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.

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Zuständige Einrichtung

Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sturm:
Tel: +49 2452 13-5093
Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen

Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.

Einrichtung ,Investitionskosten ,Antrag https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151630/show
Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Sturm

532

+49 2452 13-5093