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Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen
Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.
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Zuständige Einrichtung
Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.
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Sturm
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