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Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen
Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.
Voraussetzungen
Anträge können nur über das Online-Antragsformular (siehe Onlinedienstleistung) gestellt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Fragen oder Nachmeldungen zu einem bestimmten Vorgang reichen Sie bitte immer über Ihren Postkorb ein. Dieser ist nach Anmeldung verfügbar. Öffnen Sie dort den Vorgang. Verwenden Sie dann die Funktion "Neue Nachricht".
Bei abgeschlossenen Anträgen haben Sie die Möglichkeit eine Rückfrage zu stellen. Sollte diese Funktion nicht eingeblendet sein, können Sie das Kontaktformular nutzen (siehe Onlinedienstleistung). Bitte teilen Sie uns in dem Falle unbedingt die Auftrags-ID des abgeschlossenen Vorgangs mit (ersichtlich im Postkorb).
Hinweis zum BundID-Konto: Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt. Bitte verwenden Sie als Vor- und Nachname den Namen Ihrer Einrichtung oder Ihres Trägers. Die Angabe des Vornamens ist aus technischen Gründen aktuell noch zwingend erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg