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 Hilfe in Pflegeheimen bei dauerhafter Unterbringung

Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.

Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

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Zuständige Einrichtung

Vollstationäre Pflege
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: heimpflege@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Benitez Juarez:
Tel: +49 2452 13-5057
Herr Schippers:
Tel: +49 2452 13-5020
Frau Bönnen:
Tel: +49 2452 13-5059
Herr Roth:
Tel: +49 2452 13-5054
Frau Winkens-Thora:
Tel: +49 2452 13-5055
Frau Fegers:
Tel: +49 2452 13-5056
Herr Derichs:
Tel: +49 2452 13-5025
Frau Beiten:
Tel: +49 2452 13-5037