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Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen
Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.
Zuständige Einrichtung
Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: heimpflege@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen
Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.
Angehörige ,Pflegebedürftige,Berechnung ,Unterhaltsverpflichtung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151526/show Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Herr
Schütz
526a
+49 2452 13-5065