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Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen
Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.
Zuständige Einrichtung
Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: heimpflege@kreis-heinsberg.de