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Teilhabeleistungen zum Arbeitsleben
Hier werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie sollen gewährleisten, dass die Erwerbstätigkeit behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer gesichert wird.
Hinweise und Besonderheiten
Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines anderen Rehabilitationsträgers (Bundesanstalt für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) besteht.
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Zuständige Einrichtung
Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg