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Geldleistungen an Arbeitnehmer/Innen
Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden:
- für technische Arbeitshilfen,
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz,
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung,
- in besonderen Lebenslagen.
Unterlagen
- Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
- Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
Hinweise und Besonderheiten
Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
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Zuständige Einrichtung
Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Geldleistungen an Arbeitnehmer/Innen
Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden:
- für technische Arbeitshilfen,
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz,
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung,
- in besonderen Lebenslagen.
- Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
- Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Herr
Krienke
461
+49 2452 13-5043