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 Geldleistungen an Arbeitgeber/Innen

Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden

  • zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
  • für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können.

Unterlagen

  • Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
  • gültiger Schwerbehindertenausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters,
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag.

Hinweise und Besonderheiten

Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (hier vor allem Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).

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Zuständige Einrichtung

Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Krienke:
Tel: +49 2452 13-5043
Geldleistungen an Arbeitgeber/Innen

Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden

  • zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
  • für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können.
  • Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
  • gültiger Schwerbehindertenausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters,
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag.
Zuschüsse, Beihilfen ,Darlehen ,Einrichtung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151521/show
Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Krienke

461

+49 2452 13-5043