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Geldleistungen an Arbeitgeber/Innen
Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden
- zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
- für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können.
Unterlagen
- Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
- gültiger Schwerbehindertenausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters,
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag.
Hinweise und Besonderheiten
Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (hier vor allem Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
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Zuständige Einrichtung
Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg