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 Schulgesundheitspflege

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Schulgesundheitspflege ist § 54 des Schulgesetzes NRW. Die Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und der Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und ggf. Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr. Das Aufgabenfeld des Schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- ärztliche Reihenuntersuchungen der Schulanfänger und im Einzelfall ggf. Erstellung eines Förderkonzeptes

- Untersuchung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Einzelfall

- Betreuung der Förderschulen

- ärztliche Untersuchung und Beratung von Quereinsteigern (Kindern und Jugendlichen, die während eines Schuljahres aus dem Ausland in eine Schule im Kreis Heinsberg wechseln)

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsförderung
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Eßer:
Tel: +49 2452 13-5356
Frau Giesen:
Tel: +49 2452 13-5388
Frau Commerscheidt:
Tel: +49 2452 13-5357
Frau van Halbeek:
Tel: +49 2452 13-5317
Frau Dr. Wegmann:
Tel: +49 2452 13-5366
Schulgesundheitspflege

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Schulgesundheitspflege ist § 54 des Schulgesetzes NRW. Die Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und der Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und ggf. Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr. Das Aufgabenfeld des Schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- ärztliche Reihenuntersuchungen der Schulanfänger und im Einzelfall ggf. Erstellung eines Förderkonzeptes

- Untersuchung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Einzelfall

- Betreuung der Förderschulen

- ärztliche Untersuchung und Beratung von Quereinsteigern (Kindern und Jugendlichen, die während eines Schuljahres aus dem Ausland in eine Schule im Kreis Heinsberg wechseln)

Schulgesetz,Heilung,Reihenuntersuchungen ,Schulanfänger https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151310/show
Gesundheitsförderung
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Eßer

G208

+49 2452 13-5356

Frau

Giesen

G 208

+49 2452 13-5388

Frau

Commerscheidt

G208

+49 2452 13-5357

Frau

van Halbeek

220

+49 2452 13-5317

Frau

Dr.

Wegmann

G216

+49 2452 13-5366