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Hygieneüberwachung von Schwimmbädern
Gewerbebetriebene und öffentliche Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Kontrolle durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf verschiedene Hygiene-Hilfsparameter, wie z. B. mikrobiologische oder chemische Parameter untersucht.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Gewerbebetriebene und öffentliche Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Kontrolle durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf verschiedene Hygiene-Hilfsparameter, wie z. B. mikrobiologische oder chemische Parameter untersucht.
regelmäßigen hygienischen Überprüfung,vorgeschriebenen Zeitabständen,Unbedenklichkeit https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151199/showFrau
Staack
G102
Herr
Voßenkaul
G103
Herr
Tischendorf
G114
Herr
Südhausen
G102
Herr
Franzke
G103