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Hygieneüberwachung von Schwimmbädern
Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft.
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Hygieneüberwachung von Schwimmbädern
Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft.
regelmäßigen hygienischen Überprüfung,vorgeschriebenen Zeitabständen,Unbedenklichkeit https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151199/show Gesundheitsschutz
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Frau
Staack
G102
+49 2452 13-5336
Herr
Voßenkaul
G103
+49 2452 13-5337
Herr
Tischendorf
G114
+49 2452 13-5332
Herr
Südhausen
G102
+49 2452 13-5334
Herr
Franzke
G103
+49 2452 13-5333