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Hygiene in Krankenhäusern
Krankenhäuser und Altenheime unterliegen der regelmäßigen Aufsicht durch das Gesundheitamt.
Sie werden jährlich mindestens einmal besichtigt. Hierbei ist die Hygiene ein wichtiger Gesichtspunkt.
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Hygiene in Krankenhäusern
Krankenhäuser und Altenheime unterliegen der regelmäßigen Aufsicht durch das Gesundheitamt.
Sie werden jährlich mindestens einmal besichtigt. Hierbei ist die Hygiene ein wichtiger Gesichtspunkt.
Altenheime ,Aufsicht ,jährlich ,Kontrolle https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151197/show Gesundheitsschutz
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Frau
Staack
G102
+49 2452 13-5336
Herr
Voßenkaul
G103
+49 2452 13-5337
Frau
Schößler
Amtsleiter/in
G113
+49 2452 13-5301
Herr
Franzke
G103
+49 2452 13-5333
Herr
Südhausen
G102
+49 2452 13-5334
Frau
Weber
G112
+49 2452 13-5309