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Hygiene in Krankenhäusern
Krankenhäuser und Altenheime unterliegen der regelmäßigen Aufsicht durch das Gesundheitamt.
Sie werden jährlich mindestens einmal besichtigt.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg