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 Hygiene in Kindergärten und Schulen

Nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie §17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) obliegt die  Hygieneüberwachung der Kindertagesstätten und Schulen dem Gesundheitsamt.

Die untere Gesundheitsbehörde überwacht hierbei insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist, vor allem bei Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen u.ä..

Daher sind regelmäßige Begehungen der Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde von besonderer Bedeutung. In Zusammenarbeit mit ErzieherInnen und PädagogInnen werden Hygienethemen präventiv besprochen.  In akuten Fällen (z.B. gehäufte Durchfallerkrankungen oder Schädlingsbefall) unterstützt das Gesundheitsamt bei der Planung der Dekontamination der Einrichtung und der Information der Eltern.

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