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Hygiene in Kindergärten und Schulen
Nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie §17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) obliegt die Hygieneüberwachung der Kindertagesstätten und Schulen dem Gesundheitsamt.
Die untere Gesundheitsbehörde überwacht hierbei insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist, vor allem bei Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen u.ä..
Daher sind regelmäßige Begehungen der Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde von besonderer Bedeutung. In Zusammenarbeit mit ErzieherInnen und PädagogInnen werden Hygienethemen präventiv besprochen. In akuten Fällen (z.B. gehäufte Durchfallerkrankungen oder Schädlingsbefall) unterstützt das Gesundheitsamt bei der Planung der Dekontamination der Einrichtung und der Information der Eltern.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg