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 Zahnärztliche Gutachten

Gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) stellen die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstatten Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Daher obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes auch gutachterliche Aufgaben (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.

Zuständige Einrichtung

Gutachterwesen
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dr. Weidenhaupt:
Tel: +49 2452 13-5361
Frau Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5373
Frau Staudt:
Tel: +49 2452 13-5362
Zahnärztliche Gutachten

Gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) stellen die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstatten Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Daher obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes auch gutachterliche Aufgaben (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.

ÖGDG ,zahnärztlichen Dienst,Beihilfeverordnungen ,Asylbewerberleistungsgesetz,Zahnsanierung ,Zahnersatz https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151117/show
Gutachterwesen
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Dr.

Weidenhaupt

G211

+49 2452 13-5361

Frau

Schmitz

G209

+49 2452 13-5373

Frau

Staudt

G211

+49 2452 13-5362