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Zahnärztliche Gutachten
Gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) stellen die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstatten Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Daher obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes auch gutachterliche Aufgaben (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.
Zuständige Einrichtung
Gutachterwesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) stellen die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstatten Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Daher obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes auch gutachterliche Aufgaben (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.
ÖGDG ,zahnärztlichen Dienst,Beihilfeverordnungen ,Asylbewerberleistungsgesetz,Zahnsanierung ,Zahnersatz https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151117/showFrau
Dr.
Weidenhaupt
G211
Frau
Schmitz
G209
Frau
Staudt
G211