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Heilpraktikerangelegenheiten
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgenommen.
Dies gilt auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie und Sprachheiltherapie).
Kosten
Die anfallenden Gebühren werden von der Stadt Köln erhoben.
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgenommen.
Dies gilt auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie und Sprachheiltherapie).
Die anfallenden Gebühren werden von der Stadt Köln erhoben.
Heilpraktikererlaubnis ,Psychotherapie ,Sprachheiltherapie,Prüfung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151111/showHerr
Bleilevens
G106