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 Heilpraktikerangelegenheiten

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgenommen.

Dies gilt auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie und Sprachheiltherapie).

Kosten

Die anfallenden Gebühren werden von der Stadt Köln erhoben.

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bleilevens:
Tel: +49 2452 13-5340
Heilpraktikerangelegenheiten

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgenommen.

Dies gilt auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie und Sprachheiltherapie).

Die anfallenden Gebühren werden von der Stadt Köln erhoben.

Heilpraktikererlaubnis ,Psychotherapie ,Sprachheiltherapie,Prüfung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151111/show
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Bleilevens

G106

+49 2452 13-5340