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Heilpraktikerangelegenheiten
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung je nach Bereich durch unterschiedliche Gesundheitsämter abgenommen.
Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Psychotherapie: Gesundheitsamt Düsseldorf
Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie: Gesundheitsamt Köln
Überprüfung der eingeschränkt/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Podologie: Gesundheitsamt Heinsberg
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung je nach Bereich durch unterschiedliche Gesundheitsämter abgenommen.
Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Psychotherapie: Gesundheitsamt Düsseldorf
Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie: Gesundheitsamt Köln
Überprüfung der eingeschränkt/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich Podologie: Gesundheitsamt Heinsberg
Heilpraktikererlaubnis ,Psychotherapie ,Sprachheiltherapie,Prüfung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151111/showHerr
Bleilevens
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