BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise im Gesundheitswesen
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Berufen des Gesundheitswesens bedürfen einer förmlichen Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster, wenn sich der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet (bei Wohnsitz im Ausland muss der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben). Die vorzulegenden Unterlagen sind auf die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsvorschriften zu prüfen.
Kosten
Für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise sind je nach Einzelfall Gebühren zu entrichten.
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Berufen des Gesundheitswesens bedürfen einer förmlichen Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster, wenn sich der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet (bei Wohnsitz im Ausland muss der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben). Die vorzulegenden Unterlagen sind auf die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsvorschriften zu prüfen.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151029/show