BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, Zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

  • Alle bereits in der Sexarbeit tätigen Personen müssen bis spätestens 31.12.2017 ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet und sich vorher einer Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt unterzogen haben. Bei geplantem beruflichen Neueinstieg ins Gewerbe müssen Gesundheitsberatung und Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.
  • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
  • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
    • Alter unter 18
    • Schwangerschaft 6 Wochen vor Entbindungstermin
  • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
    • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
    • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate (Ausnahme: Beratungen bis 31.12.2017: 24 Monate)
  • Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen. Falls erforderlich, darf ein vom Amt bestellter Dolmetscher anwesend sein.
  • Beratungsschwerpunkte:
    • Krankheitsverhütung
    • Empfängnisregelung
    • Schwangerschaft
    • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
    • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen
  • Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert. Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, ist dies bei der Anmeldung mitzuteilen.

Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung zur Anmeldung im Ordnungsamt ist in der Regel durchführbar. Anmeldungen sind in der Kreisverwaltung Heinsberg zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgenden Rufnummern möglich:

  • Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG: Gesundheitsamt Heinsberg, 02452/13-5319
  • Anmeldungen einer Tätigkeit in der Sexarbeit: Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3249
  • Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes (für Betreiber):Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3248
ProstSchG.jpg

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument.

Kosten

Gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Caron:
Tel: +49 2452 13-5319
Frau Heffels:
Tel: +49 2452 13-5352
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, Zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

  • Alle bereits in der Sexarbeit tätigen Personen müssen bis spätestens 31.12.2017 ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet und sich vorher einer Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt unterzogen haben. Bei geplantem beruflichen Neueinstieg ins Gewerbe müssen Gesundheitsberatung und Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.
  • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
  • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
    • Alter unter 18
    • Schwangerschaft 6 Wochen vor Entbindungstermin
  • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
    • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
    • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate (Ausnahme: Beratungen bis 31.12.2017: 24 Monate)
  • Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen. Falls erforderlich, darf ein vom Amt bestellter Dolmetscher anwesend sein.
  • Beratungsschwerpunkte:
    • Krankheitsverhütung
    • Empfängnisregelung
    • Schwangerschaft
    • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
    • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen
  • Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert. Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, ist dies bei der Anmeldung mitzuteilen.

Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung zur Anmeldung im Ordnungsamt ist in der Regel durchführbar. Anmeldungen sind in der Kreisverwaltung Heinsberg zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgenden Rufnummern möglich:

  • Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG: Gesundheitsamt Heinsberg, 02452/13-5319
  • Anmeldungen einer Tätigkeit in der Sexarbeit: Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3249
  • Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes (für Betreiber):Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3248
ProstSchG.jpg

Gültiges Ausweisdokument.

Gebührenfrei.

Regulierung ,Prostitutionsgewerbe,Sexarbeit ,Ordnungsamt ,Krankheitsverhütung,Empfängnisregelung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151023/show
Gesundheitsschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Caron

GE13

+49 2452 13-5319

Frau

Heffels

202

+49 2452 13-5352