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 Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

  • Alle bereits in der Sexarbeit tätigen Personen müssen bis spätestens 31.12.2017 ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet und sich vorher einer Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt unterzogen haben. Bei geplantem beruflichen Neueinstieg ins Gewerbe müssen Gesundheitsberatung und Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.
  • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
  • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
    • Alter unter 18
  • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
    • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
    • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate

Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen

Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung zur Anmeldung im Ordnungsamt ist in der Regel durchführbar. Anmeldungen sind in der Kreisverwaltung Heinsberg zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgenden Rufnummern möglich:

  • Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG: Gesundheitsamt Heinsberg, 02452/13-5354
  • Anmeldungen einer Tätigkeit in der Sexarbeit: Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3263
  • Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes (für Betreiber): Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3263

Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument.

Kosten

Alle Angebote sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hahn:
Tel: +49 2452 13-5354
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

  • Alle bereits in der Sexarbeit tätigen Personen müssen bis spätestens 31.12.2017 ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet und sich vorher einer Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt unterzogen haben. Bei geplantem beruflichen Neueinstieg ins Gewerbe müssen Gesundheitsberatung und Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.
  • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
  • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
    • Alter unter 18
  • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
    • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
    • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate

Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen

Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung zur Anmeldung im Ordnungsamt ist in der Regel durchführbar. Anmeldungen sind in der Kreisverwaltung Heinsberg zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgenden Rufnummern möglich:

  • Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG: Gesundheitsamt Heinsberg, 02452/13-5354
  • Anmeldungen einer Tätigkeit in der Sexarbeit: Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3263
  • Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes (für Betreiber): Ordnungsamt Heinsberg, 02452/13-3263

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Alle Angebote sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

Regulierung ,Prostitutionsgewerbe,Sexarbeit ,Ordnungsamt ,Krankheitsverhütung,Empfängnisregelung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151023/show
Gesundheitsschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

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GE11

+49 2452 13-5354