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Bescheinigung Schengener Abkommen
Vordruck zum Schengener Abkommen:
Der Patient benötigt eine vom Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung, die vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden muss.
Die Bescheinigung gilt nur bei Reisen in europäische Länder, die dem Schengener Abkommen angehören.
Kosten
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Hinweise und Besonderheiten
Für die Mitnahme von BtM in andere Länder gibt es keine international einheitlichen Bestimmungen. Es ist empfehlenswert, die Rechtslage rechtzeitig vor Reiseantritt zu klären! Auskünfte geben die jeweiligen diplomatischen Vertretungen in Deutschland.
Zuständige Einrichtung
Gutachterwesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Vordruck zum Schengener Abkommen:
Der Patient benötigt eine vom Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung, die vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden muss.
Die Bescheinigung gilt nur bei Reisen in europäische Länder, die dem Schengener Abkommen angehören.
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Patient ,Reise ,Landesgesundheitsbehörde ,Mitnahme ,BtM https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150838/showFrau
Döring
G106a
Frau
Tacken
GE01