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 Bescheinigung Schengener Abkommen

Vordruck zum Schengener Abkommen:

Der Patient benötigt eine vom Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung, die vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden muss.

Die Bescheinigung gilt nur bei Reisen in europäische Länder, die dem Schengener Abkommen angehören.

Kosten

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Hinweise und Besonderheiten

Für die Mitnahme von BtM in andere Länder gibt es keine international einheitlichen Bestimmungen. Es ist empfehlenswert, die Rechtslage rechtzeitig vor Reiseantritt zu klären! Auskünfte geben die jeweiligen diplomatischen Vertretungen in Deutschland.

Zuständige Einrichtung

Gutachterwesen
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Döring:
Tel: +49 2452 13-5342
Frau Tacken:
Tel: +49 2452 13-5311
Bescheinigung Schengener Abkommen

Vordruck zum Schengener Abkommen:

Der Patient benötigt eine vom Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung, die vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden muss.

Die Bescheinigung gilt nur bei Reisen in europäische Länder, die dem Schengener Abkommen angehören.

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Patient ,Reise ,Landesgesundheitsbehörde ,Mitnahme ,BtM https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150838/show
Gutachterwesen
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Döring

G106a

+49 2452 13-5342

Frau

Tacken

GE01

+49 2452 13-5311