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 Arznei- und Betäubungsmittelrecht

Pharmazeutische Überwachung
- Erlaubniserteilung für Apotheken / Krankenhausapotheken
- Genehmigung von Versorgungsverträgen für Krankenhausapotheken, Altenheime und Rettungsdienste
- Überwachung des Verkehrs mit Arznei-, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten
- Überwachung der Arzneimittellagerung in Alten- und Pflegeheimen
- Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes
- Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Schengener Abkommen.

Sozialpharmazie
- Erfassung risikobehafteter Arzneimittelverbräuche und Einleitung bevölkerungsbezogener Aufklärungsprogramme

Arzneimittel
- Beratung zu Fragen der Arzneimittelsicherheit / Verbraucherschutz

Kosten

Die jeweils notwendige Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Döring:
Tel: +49 2452 13-5342