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Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer -

Beschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte ist die neutrale und vertrauliche Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Vielfalt im Kreis Heinsberg.

Sie setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf und in der Gesellschaft ein. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Sie orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) und der Kreisordnung NRW.

  • Chancengleichheit: Abbau von Diskriminierung und Überwindung von Rollenstereotypen.
  • Lebensgestaltung: Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Lebenslagen.
  • Schutz & Sicherheit: Einsatz gegen jede Form von Gewalt.
  • Vernetzung: Aktive Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit Ämtern, Netzwerken und Organisationen auf regionaler und Landesebene.

 

Ihre Aufgaben unterteilen sich in einen internen Bereich für die Verwaltung und einen externen Bereich für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises.

 

Interne Aufgaben (für die Beschäftigten der Kreisverwaltung)

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.

  • Personalverfahren: Mitwirkung bei Einstellungen, Beförderungen und Vorstellungsgesprächen.
  • Gleichstellungsplan: Erstellung und Überwachung des internen Gleichstellungsplans zur Frauenförderung.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Förderung von Modellen zur besseren Balance von Beruf, Familie und Pflege.
  • Beratung: Vertrauliche Anlaufstelle für Beschäftigte bei Diskriminierung, Mobbing, Bossing und sexueller Belästigung.
  • Strukturveränderungen: Beteiligung an Organisationsprojekten und neuen Arbeitszeitmodellen.

 

Externe Aufgaben (Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises)

Auch außerhalb der Verwaltung engagiert sich die Gleichstellungsbeauftragte für ein geschlechtergerechtes Miteinander und ist neben den Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Kommunen eine direkte Anlaufstelle im Kreis Heinsberg für Menschen, die sich z. B. wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen diskriminiert fühlen.

  • Beratung: Haben Sie ein konkretes Anliegen oder befinden sich in einer schwierigen Situation? Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt alle ratsuchenden Personen bei Gleichstellungsfragen und der Suche nach individuellen Lösungswegen.
      • Vertraulichkeit: Alle Gespräche und Beratungsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
      • Vermittlung: Bei Bedarf wird an spezialisierte kommunale, öffentliche oder private Beratungsstellen weitergeleitet.
      • Termine: Beratungen finden nach vorheriger Absprache statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
  • Netzwerkarbeit: Zusammenarbeit mit Frauenhäusern, Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen, Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten für das Kreisgebiet Heinsberg etc.
  • Veranstaltungen: Organisation von Aktionstagen, Vorträgen und Ausstellungen im Kreisgebiet.
  • Gremienarbeit: Einbringen von geschlechterspezifischen Belangen in die Landes- und Bundespolitik über die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten des Landes NRW (LAG NRW) und der Mitgliedschaft im Arbeitskreis Gleichstellungspolitik des Landkreistages NRW.
  • das Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2)
  • das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
  • sowie die Kreisordnung (§3 KrO NRW)