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Wahlen
Der Landrat ist auf Kreisebene in aller Regel Wahlleiter für die Kommunalwahlen sowie die Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Bei den Kommunalwahlen findet auf Kreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates statt; bei einer eigenen Kandidatur des hauptamtlichen Landrates kann er nicht zugleich als Wahlleiter fungieren. Als Wahlleiter ist der Landrat für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Kreis Heinsberg verantwortlich.
Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er darüber hinaus auch zu überwachen, dass die Kommunalwahlen (Wahl der Bürgermeister/innen und der Stadt-/Gemeinderäte) auf dieser Ebene im Einklang mit den Gesetzen
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Zuständige Einrichtung
Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Der Landrat ist auf Kreisebene in aller Regel Wahlleiter für die Kommunalwahlen sowie die Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Bei den Kommunalwahlen findet auf Kreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates statt; bei einer eigenen Kandidatur des hauptamtlichen Landrates kann er nicht zugleich als Wahlleiter fungieren. Als Wahlleiter ist der Landrat für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Kreis Heinsberg verantwortlich.
Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er darüber hinaus auch zu überwachen, dass die Kommunalwahlen (Wahl der Bürgermeister/innen und der Stadt-/Gemeinderäte) auf dieser Ebene im Einklang mit den Gesetzen
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150833/show