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Kommunalaufsicht
Der Landrat des Kreises Heinsberg führt die Aufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als Kommunalaufsicht prüft und bestätigt er die ihm im Rahmen der Gesetze vorzulegenden Satzungen (insbesondere Haushaltssatzungen), Verträge oder andere Rechtsgeschäfte der Städte und Gemeinden. Der Landrat nimmt die allgemeine Aufsicht als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Landes wahr. Hierbei übt er - soweit erforderlich - aufsichtsbehördliche Maßnahmen (Beanstandungs- und Aufhebungsrechte) aus.
Zuständige Einrichtung
Stabsstelle Kommunalaufsicht, Recht und Vergaben
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Landrat des Kreises Heinsberg führt die Aufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als Kommunalaufsicht prüft und bestätigt er die ihm im Rahmen der Gesetze vorzulegenden Satzungen (insbesondere Haushaltssatzungen), Verträge oder andere Rechtsgeschäfte der Städte und Gemeinden. Der Landrat nimmt die allgemeine Aufsicht als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Landes wahr. Hierbei übt er - soweit erforderlich - aufsichtsbehördliche Maßnahmen (Beanstandungs- und Aufhebungsrechte) aus.
Aufsicht ,Städte ,Gemeinden,Rechtsgeschäfte https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150832/showFrau
Lenzen
129
Frau
Bender
128