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 Kommunalaufsicht

Der Landrat des Kreises Heinsberg führt die Aufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als Kommunalaufsicht prüft und bestätigt er die ihm im Rahmen der Gesetze vorzulegenden Satzungen (insbesondere Haushaltssatzungen), Verträge oder andere Rechtsgeschäfte der Städte und Gemeinden. Der Landrat nimmt die allgemeine Aufsicht als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Landes wahr. Hierbei übt er - soweit erforderlich - aufsichtsbehördliche Maßnahmen (Beanstandungs- und Aufhebungsrechte) aus.

Zuständige Einrichtung

Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Kommunalaufsicht

Der Landrat des Kreises Heinsberg führt die Aufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als Kommunalaufsicht prüft und bestätigt er die ihm im Rahmen der Gesetze vorzulegenden Satzungen (insbesondere Haushaltssatzungen), Verträge oder andere Rechtsgeschäfte der Städte und Gemeinden. Der Landrat nimmt die allgemeine Aufsicht als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Landes wahr. Hierbei übt er - soweit erforderlich - aufsichtsbehördliche Maßnahmen (Beanstandungs- und Aufhebungsrechte) aus.

Aufsicht ,Städte ,Gemeinden,Rechtsgeschäfte https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150832/show
Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg