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Versammlungswesen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren öffentlicher Versammlungen. Versammlungen und Aufzüge sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt.
Achtung: Das Land NRW hat mit der Coronaschutzverordnung aktuell alle öffentlichen Versammlungen während der Corona-Pandemie grundsätzlich untersagt. Das schließt zunächst auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Standdemonstrationen und/oder Aufzüge ein. Ausnahmegenehmigungen können nur bei einer individuellen Prüfung auf ihre Notwendigkeit erteilt werden. Zuständig für entsprechende Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Anmeldung
Wenn Sie einen Aufzug/eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Heinsberg anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an:
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 1.2
Carl-Severing-Str. 1
52525 Heinsberg
E-Mail: poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de
Formular
Das für einen Antrag erforderliche Formular unter dem Titel "Anmeldeformular Versammlung/Aufzug" sowie die "Hinweise zum Versammlungsleiter" finden Sie am Ende dieser Seite. Senden Sie das Antragsformular ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (Bekanntgabe bedeutet: nicht vor Beginn der Veranstaltung/des Aufzuges, sondern vielmehr vor dem Aufruf zu dieser Versammlung/diesem Aufzug) an die angeführte Adresse Ihrer Versammlungsbehörde.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung über die Notwendigkeit und die Aufgaben eines Versammlungsleiters.
Gesprächstermin
Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 ggf. einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können alle im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Hinweis
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und eventuell sogar zu schützen. Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen.
Eine Versammlung kann verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen. Weitere Informationen zum Versammlungsrecht und Öffentliche Versammlungen finden Sie auf denLandesseiten der Polizei NRW.
Zuständige Einrichtung
Kreispolizeibehörde
Direktion Zentrale Aufgaben
Carl-Severing-Straße 1
52525 Heinsberg
E-Mail: poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren öffentlicher Versammlungen. Versammlungen und Aufzüge sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt.
Achtung: Das Land NRW hat mit der Coronaschutzverordnung aktuell alle öffentlichen Versammlungen während der Corona-Pandemie grundsätzlich untersagt. Das schließt zunächst auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Standdemonstrationen und/oder Aufzüge ein. Ausnahmegenehmigungen können nur bei einer individuellen Prüfung auf ihre Notwendigkeit erteilt werden. Zuständig für entsprechende Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Anmeldung
Wenn Sie einen Aufzug/eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Heinsberg anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an:
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 1.2
Carl-Severing-Str. 1
52525 Heinsberg
E-Mail: poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de
Formular
Das für einen Antrag erforderliche Formular unter dem Titel "Anmeldeformular Versammlung/Aufzug" sowie die "Hinweise zum Versammlungsleiter" finden Sie am Ende dieser Seite. Senden Sie das Antragsformular ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (Bekanntgabe bedeutet: nicht vor Beginn der Veranstaltung/des Aufzuges, sondern vielmehr vor dem Aufruf zu dieser Versammlung/diesem Aufzug) an die angeführte Adresse Ihrer Versammlungsbehörde.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung über die Notwendigkeit und die Aufgaben eines Versammlungsleiters.
Gesprächstermin
Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 ggf. einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können alle im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Hinweis
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und eventuell sogar zu schützen. Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen.
Eine Versammlung kann verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen. Weitere Informationen zum Versammlungsrecht und Öffentliche Versammlungen finden Sie auf denLandesseiten der Polizei NRW.
Versammlung ,Aufzug,freiem Himmel,Versammlungsleiter https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150830/showHerr
Liphardt
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