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 Unterhaltsvorschuss

Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt eine Unterhaltsleistung für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Bei Vollendung des 12. bzw. 15. Lebensjahres müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden.

Den Unterhaltsvorschuss können Sie ab sofort online beantragen.

Unterlagen

Antrag auf Gewährung einer Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Der Antrag ist an die Unterhaltsvorschusskasse beim Kreisjugendamt zu richten.

Hinweise und Besonderheiten

Die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven haben eine eigene Unterhaltsvorschusskasse.

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Zuständige Einrichtung

Unterhaltsvorschusskasse
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: uvk@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schüren:
Tel: +49 2452 13-5132
Frau Grüters:
Tel: +49 2452 13-5111
Frau Gutt:
Tel: +49 2452 13-5135
Frau Schirmer:
Tel: +49 2452 13-5186
Frau Joppen:
Tel: +49 2452 13-5134
Frau Lemmens:
Tel: +49 2452 13-5133