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Jugendzeltplätze
Der Kreis Heinsberg unterhält drei Jugendzeltplätze und zwar in Hückelhoven-Brachelen, Selfkant-Süsterseel und Wassenberg-Birgelen. Die Jugendzeltplätze werden nicht als öffentliche Zelt- oder Campingplätze betrieben. Sie werden nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) können nicht aufgenommen werden. Eine Belegung ist bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen möglich.
Bei der Belegung haben Gruppen aus dem Kreis Heinsberg Vorrang vor Gruppen, die nicht ihren Sitz im Kreisgebiet haben.
Jugendzeltplatz "Ruraue" in Brachelen:
Das 27.000 qm große Gelände liegt in einer Bruch- und Wiesenlandschaft. Es stehen zwei Bolzplätze, ein Volleyballfeld, große und kleine Zeltflächen, zwei Lagerfeuer- und Grillplätze zur Verfügung. Die Aufnahmekapazität liegt bei 100 Personen (einschließlich Zeltbenutzung.)
Jugendzeltplatz "Rodebachtal" in Süsterseel:
Dieser 3.000 qm große Platz liegt am Rande eines Wald- und Heidegebietes. Der große Bolzplatz ist für verschiedene Sportarten geeignet. Ein Grillplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Aufnahmekapazität des weitgehend behindertengerecht eingerichteten Platzes liegt bei 50 Personen.
Jugendzeltplatz "Birgelener Wald" in Birgelen:
Das 9.000 qm große Gelände liegt in einem Fichtenwald. Es stehen ein Bolzplatz und eine Grillstelle zur Verfügung. Der Platz ist weitgehend behindertengerecht eingerichtet und kann 50 Personen aufnehmen.
Weiteres Informationsmaterial kann beim Kreisjugendamt angefordert werden.
Kosten
Das Nutzungsentgelt beträgt 4,00 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 40,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden Aufenthalt). In dieser Grundpauschale ist die Nutzung der Küche und der sanitären Anlagen inkludiert. Bei Nutzung der Innenräume (insb. Schlafsäle) beträgt das Entgelt 5,50 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 55,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden-Aufenthalt). Aus organisatorischen Gründen ist auf den Zeltplätzen in Birgelen und Süsterseel stets eine Gebühr von 5,50€ p. P. fällig.
Für Nutzer aus dem Kreis Heinsberg reduziert sich das fällige Entgelt um 20%. Das Nutzungsentgelt für Tagesgäste (z.B. Eltern auf Besuch oder zum Grillen) richtet sich nach den obigen Entgeltregelungen.
Wird ein bestätigter Termin ohne rechtzeitige Absage - d.h. mindestens sechs Wochen vorher - nicht in Anspruch genommen, ist von der Gruppe ein Betrag von 25,00 € je Tag (höchstens 125,00 €) als Stornogebühr zu zahlen.
Hinweise und Besonderheiten
Auskunft montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr, außer donnerstags
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Zuständige Einrichtung
Jugendzeltplätze, Jugenderholung
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg unterhält drei Jugendzeltplätze und zwar in Hückelhoven-Brachelen, Selfkant-Süsterseel und Wassenberg-Birgelen. Die Jugendzeltplätze werden nicht als öffentliche Zelt- oder Campingplätze betrieben. Sie werden nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) können nicht aufgenommen werden. Eine Belegung ist bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen möglich.
Bei der Belegung haben Gruppen aus dem Kreis Heinsberg Vorrang vor Gruppen, die nicht ihren Sitz im Kreisgebiet haben.
Jugendzeltplatz "Ruraue" in Brachelen:
Das 27.000 qm große Gelände liegt in einer Bruch- und Wiesenlandschaft. Es stehen zwei Bolzplätze, ein Volleyballfeld, große und kleine Zeltflächen, zwei Lagerfeuer- und Grillplätze zur Verfügung. Die Aufnahmekapazität liegt bei 100 Personen (einschließlich Zeltbenutzung.)
Jugendzeltplatz "Rodebachtal" in Süsterseel:
Dieser 3.000 qm große Platz liegt am Rande eines Wald- und Heidegebietes. Der große Bolzplatz ist für verschiedene Sportarten geeignet. Ein Grillplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Aufnahmekapazität des weitgehend behindertengerecht eingerichteten Platzes liegt bei 50 Personen.
Jugendzeltplatz "Birgelener Wald" in Birgelen:
Das 9.000 qm große Gelände liegt in einem Fichtenwald. Es stehen ein Bolzplatz und eine Grillstelle zur Verfügung. Der Platz ist weitgehend behindertengerecht eingerichtet und kann 50 Personen aufnehmen.
Weiteres Informationsmaterial kann beim Kreisjugendamt angefordert werden.
Das Nutzungsentgelt beträgt 4,00 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 40,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden Aufenthalt). In dieser Grundpauschale ist die Nutzung der Küche und der sanitären Anlagen inkludiert. Bei Nutzung der Innenräume (insb. Schlafsäle) beträgt das Entgelt 5,50 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 55,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden-Aufenthalt). Aus organisatorischen Gründen ist auf den Zeltplätzen in Birgelen und Süsterseel stets eine Gebühr von 5,50€ p. P. fällig.
Für Nutzer aus dem Kreis Heinsberg reduziert sich das fällige Entgelt um 20%. Das Nutzungsentgelt für Tagesgäste (z.B. Eltern auf Besuch oder zum Grillen) richtet sich nach den obigen Entgeltregelungen.
Wird ein bestätigter Termin ohne rechtzeitige Absage - d.h. mindestens sechs Wochen vorher - nicht in Anspruch genommen, ist von der Gruppe ein Betrag von 25,00 € je Tag (höchstens 125,00 €) als Stornogebühr zu zahlen.
Frau
Krause
415
Frau
Schöler
406