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Jugendzeltplätze
Der Kreis Heinsberg unterhält drei Jugendzeltplätze und zwar in Hückelhoven-Brachelen, Selfkant-Süsterseel und Wassenberg-Birgelen. Die Jugendzeltplätze werden nicht als öffentliche Zelt- oder Campingplätze betrieben. Sie werden nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) können nicht aufgenommen werden. Eine Belegung ist bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen möglich.
Bei der Belegung haben Gruppen aus dem Kreis Heinsberg Vorrang vor Gruppen, die nicht ihren Sitz im Kreisgebiet haben.
Jugendzeltplatz "Ruraue" in Brachelen:
Das 27.000 qm große Gelände liegt in einer Bruch- und Wiesenlandschaft. Es stehen zwei Bolzplätze, ein Volleyballfeld, große und kleine Zeltflächen, zwei Lagerfeuer- und Grillplätze zur Verfügung. Die Aufnahmekapazität liegt bei 100 Personen (einschließlich Zeltbenutzung.)
Jugendzeltplatz "Rodebachtal" in Süsterseel:
Dieser 3.000 qm große Platz liegt am Rande eines Wald- und Heidegebietes. Der große Bolzplatz ist für verschiedene Sportarten geeignet. Ein Grillplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Aufnahmekapazität des weitgehend behindertengerecht eingerichteten Platzes liegt bei 50 Personen.
Jugendzeltplatz "Birgelener Wald" in Birgelen:
Das 9.000 qm große Gelände liegt in einem Fichtenwald. Es stehen ein Bolzplatz und eine Grillstelle zur Verfügung. Der Platz ist weitgehend behindertengerecht eingerichtet und kann 50 Personen aufnehmen.
Weiteres Informationsmaterial kann beim Kreisjugendamt angefordert werden.
Kosten
Für den Aufenthalt auf den Zeltplätzen des Kreis wird ein Benutzerentgelt erhoben. Dieses beträgt für Besucher aus dem Kreis Heinsberg 1,50 € je Tag und Teilnehmer, mindestens aber 15,00 € je Tag und Gruppe. Das Entgelt für Besucher von außerhalb des Kreises Heinsberg beträgt 3,00 € je Tag und Teilnehmer, mindestens aber 30,00 € je Tag und Gruppe. Ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (Stadtranderholung) von Trägern aus dem Kreis Heinsberg sind von der Zahlung des Benutzungsentgeltes befreit.
Wird ein bestätigter Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens sechs Wochen vorher), nicht in Anspruch genommen, ist von der Gruppe ein Betrag von 25,00 € je Tag (höchstens 125,00 €) als Stornogebühr zu zahlen.
Hinweise und Besonderheiten
Auskunft montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr
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Zuständige Einrichtung
Soziale Dienste
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg unterhält drei Jugendzeltplätze und zwar in Hückelhoven-Brachelen, Selfkant-Süsterseel und Wassenberg-Birgelen. Die Jugendzeltplätze werden nicht als öffentliche Zelt- oder Campingplätze betrieben. Sie werden nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) können nicht aufgenommen werden. Eine Belegung ist bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen möglich.
Bei der Belegung haben Gruppen aus dem Kreis Heinsberg Vorrang vor Gruppen, die nicht ihren Sitz im Kreisgebiet haben.
Jugendzeltplatz "Ruraue" in Brachelen:
Das 27.000 qm große Gelände liegt in einer Bruch- und Wiesenlandschaft. Es stehen zwei Bolzplätze, ein Volleyballfeld, große und kleine Zeltflächen, zwei Lagerfeuer- und Grillplätze zur Verfügung. Die Aufnahmekapazität liegt bei 100 Personen (einschließlich Zeltbenutzung.)
Jugendzeltplatz "Rodebachtal" in Süsterseel:
Dieser 3.000 qm große Platz liegt am Rande eines Wald- und Heidegebietes. Der große Bolzplatz ist für verschiedene Sportarten geeignet. Ein Grillplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Aufnahmekapazität des weitgehend behindertengerecht eingerichteten Platzes liegt bei 50 Personen.
Jugendzeltplatz "Birgelener Wald" in Birgelen:
Das 9.000 qm große Gelände liegt in einem Fichtenwald. Es stehen ein Bolzplatz und eine Grillstelle zur Verfügung. Der Platz ist weitgehend behindertengerecht eingerichtet und kann 50 Personen aufnehmen.
Weiteres Informationsmaterial kann beim Kreisjugendamt angefordert werden.
Für den Aufenthalt auf den Zeltplätzen des Kreis wird ein Benutzerentgelt erhoben. Dieses beträgt für Besucher aus dem Kreis Heinsberg 1,50 € je Tag und Teilnehmer, mindestens aber 15,00 € je Tag und Gruppe. Das Entgelt für Besucher von außerhalb des Kreises Heinsberg beträgt 3,00 € je Tag und Teilnehmer, mindestens aber 30,00 € je Tag und Gruppe. Ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (Stadtranderholung) von Trägern aus dem Kreis Heinsberg sind von der Zahlung des Benutzungsentgeltes befreit.
Wird ein bestätigter Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens sechs Wochen vorher), nicht in Anspruch genommen, ist von der Gruppe ein Betrag von 25,00 € je Tag (höchstens 125,00 €) als Stornogebühr zu zahlen.
Frau
Schöler
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