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Jugendzeltplätze
Die Jugendzeltplätze des Kreises Heinsberg sind ein Angebot der Jugendhilfe in Trägerschaft des Kreisjugendamtes Heinsberg. Sie sind Orte für junge Menschen, zur Förderung ihrer Entwicklung, hinsichtlich Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement. Dementsprechend werden sie von Verbänden, Gruppen, Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und Schulsozialarbeit, Einrichtungen der Beruflichen Bildungsarbeit und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe als Orte genutzt, in denen Kinder Jugendliche und junge Erwachsene ein hohes Maß an Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Gestaltung erleben und erproben können. Sie können auch im Rahmen von internationalen Jugendbegegnungen genutzt werden.
Der Kreis Heinsberg unterhält drei Jugendzeltplätze in Hückelhoven-Brachelen, Selfkant-Süsterseel und Wassenberg-Birgelen. Die Jugendzeltplätze werden nicht als öffentliche Zelt- oder Campingplätze betrieben. Sie werden nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen, Schulklassen oder Kindergartengruppen zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) können nicht aufgenommen werden. Eine Belegung ist bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen möglich.
Bei der Belegung haben Gruppen aus dem Kreis Heinsberg Vorrang vor Gruppen, die nicht ihren Sitz im Kreisgebiet haben.
Jugendzeltplatz "Ruraue" in Brachelen:
Jugendzeltplatz "Rodebachtal" in Süsterseel:
Dieser 3.000 qm große Platz liegt am Rande eines Wald- und Heidegebietes. Der große Bolzplatz ist für verschiedene Sportarten geeignet. Ein Grillplatz ist ebenfalls vorhanden. Die Aufnahmekapazität des weitgehend behindertengerecht eingerichteten Platzes liegt bei 50 Personen.
Jugendzeltplatz "Birgelener Wald" in Birgelen:
Das 9.000 qm große Gelände liegt in einem Fichtenwald. Es stehen ein Bolzplatz und eine Grillstelle zur Verfügung. Der Platz ist weitgehend behindertengerecht eingerichtet und kann 50 Personen aufnehmen.
Wesentliche Ziele der Kinder- und Jugendarbeit auf den Zeltplätzen sind:
- Schaffung von Ermöglichungsräumen für Selbstverwaltung und Selbstbestimmung
- Anreize zum naturnahen Leben
- Erholungsräume
- Ermöglichung von sportlich-spielerischer Betätigung
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII § 11 Abs. 3 Satz1,2,4,5 Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, außerschulische Jugendbildung, ,internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung
Kosten
Das Nutzungsentgelt beträgt 4,00 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 40,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden Aufenthalt). In dieser Grundpauschale ist die Nutzung der Küche und der sanitären Anlagen inkludiert. Bei Nutzung der Innenräume (insb. Schlafsäle) beträgt das Entgelt 5,50 € pro Person und angefangenem Tag, mindestens aber 55,00 € je Tag und Gruppe (1 Tag = 24 Stunden-Aufenthalt). Aus organisatorischen Gründen ist auf den Zeltplätzen in Birgelen und Süsterseel stets eine Gebühr von 5,50€ p. P. und Tag fällig. Für Nutzer aus dem Kreis Heinsberg reduziert sich das fällige Entgelt um 20%. Das Nutzungsentgelt für Tagesgäste (z.B. Eltern auf Besuch oder zum Grillen) richtet sich nach den obigen Entgeltregelungen.
Storno
Wird ein bestätigter Termin ohne rechtzeitige Absage - d.h. mindestens sechs Wochen vorher - nicht in Anspruch genommen, ist von der Gruppe ein Betrag von 25,00 € je Tag (höchstens 125,00 €) als Stornogebühr zu zahlen.
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Zuständige Einrichtung
Jugendzeltplätze, Jugenderholung
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg