BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Flüchtlingsarbeit
Das Kreisjugendamt ist zuständig für unbegleitete minderjährige Ausländer, die dem Jugendamt vom Landesjugendamt zur Betreuung zugewiesen werden.
Das Jugendamt ist verpflichtet, die zugewiesenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt wird durch Beschluss deszuständigen Familiengerichts Vormund.
Zuständige Einrichtung
Flüchtlingsarbeit
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Flüchtlingsarbeit
Das Kreisjugendamt ist zuständig für unbegleitete minderjährige Ausländer, die dem Jugendamt vom Landesjugendamt zur Betreuung zugewiesen werden.
Das Jugendamt ist verpflichtet, die zugewiesenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt wird durch Beschluss deszuständigen Familiengerichts Vormund.
Ausländer,Betreuung ,Obhut ,Vormund https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150696/show Flüchtlingsarbeit
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Herr
Corigliano
Gemeindebüro
+49 2452 13-5153