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 Personensorge

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

Zuständige Einrichtung

Soziale Dienste
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg