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Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,
- ein parnerschaftliches Zusammenleben in
der Familie aufzubauen, - Konflikte und Krisen in der Familie zu be-
wältigen, - im Falle der Trennung oder Scheidung die
Bedingungen für eine dem Wohl des
Kindes oder des Jugendlichen förderliche
Wahrnehmung der Elternverantwortung zu
schaffen.
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@kreis-heinsberg.de
Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,
- ein parnerschaftliches Zusammenleben in
der Familie aufzubauen, - Konflikte und Krisen in der Familie zu be-
wältigen, - im Falle der Trennung oder Scheidung die
Bedingungen für eine dem Wohl des
Kindes oder des Jugendlichen förderliche
Wahrnehmung der Elternverantwortung zu
schaffen.
Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg