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 Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,

  1.  ein parnerschaftliches Zusammenleben in
    der Familie aufzubauen,
  2. Konflikte und Krisen in der Familie zu be-
    wältigen,
  3. im Falle der Trennung oder Scheidung die
    Bedingungen für eine dem Wohl des
    Kindes oder des Jugendlichen förderliche
    Wahrnehmung der Elternverantwortung zu
    schaffen.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@kreis-heinsberg.de

Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,

  1.  ein parnerschaftliches Zusammenleben in
    der Familie aufzubauen,
  2. Konflikte und Krisen in der Familie zu be-
    wältigen,
  3. im Falle der Trennung oder Scheidung die
    Bedingungen für eine dem Wohl des
    Kindes oder des Jugendlichen förderliche
    Wahrnehmung der Elternverantwortung zu
    schaffen.
Beratung ,Partnerschaft,Zusammenleben ,Elternverantwortung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150693/show
Allg. Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg