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Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.
Kosten
Keine
Zuständige Einrichtung
Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft
Jugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.
Keine
Unterstützung ,Mutter, Beratung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150627/show Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Frau
Abels
427
+49 2452 13-5149
Frau
Claßen
429
+49 2452 13-5124
Frau
Küppers
428
+49 2452 13-5181
Frau
Dohlen
428
+49 2452 13-5171