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 Schutzgebiete Natur und Landschaft, allgemeiner Überblick

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Schutzgebiete sind räumlich abgegrenzte, durch eine Erklärung festgesetzte Gebiete (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz). Durch die Erklärung werden der Schutzgegenstand sowie der Schutzzweck bestimmt. Darüber hinaus setzt die Erklärung fest, welche Gebote und Verbote notwendig sind, um den Schutzzweck zu erreichen, sowie die ggf. notwendigen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Unterschutzstellung richtet sich i. d. R. nach Landesrecht. Im Kreis Heinsberg erfolgt die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen über die jeweilige Satzung des Kreises Heinsberg: den entsprechenden Landschaftsplan. Die Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten erfolgt nach Vorgaben der Europäischen Union.

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de