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 Reitkennzeichen

Gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Pferden

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen (§ 62 (1) Landesnaturschutzgesetz).

NEU: Wer in der freien Landschaft oder im Wald ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.

Das Reiten und Führen eines Pferdes in der freien Landschaft oder im Wald ohne gültiges Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 77 (1) Nr. 15 Landesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

An dieser Stelle ein Appell an alle Reiterinnen und Reiter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten bzw. ihr Pferd führen:

Bitte nicht ohne gültiges Reitkennzeichen!

Das Reitkennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln in der Größe 8 x 8 cm mit einem jährlich zu erneuernden Reitplaketten-Aufkleber.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass in geeigneter Weiser aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinen Pferden geritten ist. Er hat dem Amt für Umwelt und Verkehrsplanung die Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen.

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Reitabgabe

Die Einnahmen aus der Reitabgabe sind zweckgebunden und für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen an Grundstückseigentümer, deren Wege durch Reitaufkommen erheblich beschädigt wurden.

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Ausgabe von Reitkennzeichen, Jahresplaketten und Reitwegekarten

Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren.

Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten

Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der Homepage Kreis Heinsberg ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten

Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Die entsprechenden Vordrucke „Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette“ und „Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette"  finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken.

Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind.

Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail

Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de

Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihrers Ausweises beizufügen.

Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.

Kosten

  • Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten für private Reiter (je Pferd): 40,00 .
  • Jahresplaketten für private Reiter bei Verlängerung: 30,50 .
  • Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten für Reiterhöfe (je Pferd): 90,00 .
  • Jahresplaketten für Reiterhöfe bei Verlängerung: 80,50 .

In diesen Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe in Höhe von 25,00 bzw. bei Reiterhöfen 75,00 .

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690
Reitkennzeichen

Gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Pferden

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen (§ 62 (1) Landesnaturschutzgesetz).

NEU: Wer in der freien Landschaft oder im Wald ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.

Das Reiten und Führen eines Pferdes in der freien Landschaft oder im Wald ohne gültiges Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 77 (1) Nr. 15 Landesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

An dieser Stelle ein Appell an alle Reiterinnen und Reiter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten bzw. ihr Pferd führen:

Bitte nicht ohne gültiges Reitkennzeichen!

Das Reitkennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln in der Größe 8 x 8 cm mit einem jährlich zu erneuernden Reitplaketten-Aufkleber.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass in geeigneter Weiser aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinen Pferden geritten ist. Er hat dem Amt für Umwelt und Verkehrsplanung die Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen.

Bild_Reiten1.jpg

Reitabgabe

Die Einnahmen aus der Reitabgabe sind zweckgebunden und für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen an Grundstückseigentümer, deren Wege durch Reitaufkommen erheblich beschädigt wurden.

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Ausgabe von Reitkennzeichen, Jahresplaketten und Reitwegekarten

Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren.

Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten

Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der Homepage Kreis Heinsberg ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten

Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Die entsprechenden Vordrucke „Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette“ und „Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette"  finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken.

Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind.

Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail

Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de

Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihrers Ausweises beizufügen.

Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.

  • Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten für private Reiter (je Pferd): 40,00 .
  • Jahresplaketten für private Reiter bei Verlängerung: 30,50 .
  • Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten für Reiterhöfe (je Pferd): 90,00 .
  • Jahresplaketten für Reiterhöfe bei Verlängerung: 80,50 .

In diesen Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe in Höhe von 25,00 bzw. bei Reiterhöfen 75,00 .

Pferd, Reiter, Pony, Natur, Naturschutzgesetz, Naturschutz, Reitplakette, Plakette, Wald, Pferdehalten, reiten https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150542/show
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+49 2452 13-3690