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 Landschaftsplan III/7 Geilenkirchener Lehmplatte

Der Landschaftsplan III/7 Geilenkirchener Lehmplatte erlangte am 19.04.2008 Rechtskraft.

Der Landschaftsraum der „Geilenkirchener Lehmplatte“ reicht von Gillrath im Süden bis hin nach Braunsrath im Norden. Er umfasst Teile der Städte Geilenkirchen und Heinsberg sowie der Gemeinden Gangelt und Waldfeucht. Prägend sind die offenen Börden mit den darin befindlichen Dörfern. Das Landschaftsbild wird seit einigen Jahren von den immer zahlreicher werdenden Windkraftanlagen geprägt. In den Randbereichen der Dörfer befinden sich noch Wiesen mit und ohne Baumbestand, die meist als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Landschaftsplan umfasst auch das Naturschutzgebiet „Rodebach/Stahe“ mit seinen Wiesenflächen, das sich unterhalb in Richtung Gangelt fortsetzt.

Rechtsgrundlagen

  • § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142