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Landschaftsplan III/6 Schwalmplatte
Der Landschaftsplan III/6 Schwalmplatte erlangte am 09.08.2003 Rechtskraft und gilt mittlerweile in der Fassung der 1. Änderung vom 29.08.2005.
Der Landschaftsplan „Schwalmplatte“ umfasst das nördliche Kreisgebiet mit den Städten Wegberg und dem Nordwesten der Stadt Erkelenz. Prägend für diesen Raum ist der Oberlauf der Schwalm mit ihren Nebenbächen, die durch einzigartige Bruchwälder fließen. Die Bruchwälder der Schwalm sowie das Meinweggebiet sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie sind darüber hinaus auch Fauna-Flora-Habiat (FFH) Gebiete sowie EU-Vogelschutzgebiete. Erwähnenswert sind auch die bruchwaldgeprägten Bereiche am Helpensteiner Bach sowie das Gelände des ehemaligen Flugplatzes Wildenrath mit seinen Magerwiesen in deren Mitte die modernsten Züge Europas getestet werden.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Kosten
Die Einsicht in die Landschaftspläne sowie die Zurverfügungstellung der Shape-Dateien ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de