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Landschaftsplan II/5 Selfkant
Der Landschaftsplan II/5 Selfkant erlangte am 11./13.03.1989 Rechtskraft und gilt mittlerweile in der Fassung der 3. Änderung vom 17.11.1993.
Der Landschaftsplan „II/5 Selfkant“ umfasst das westliche Kreisgebiet mit der Gemeinde Selfkant und Teilen der Gemeinden Gangelt und Waldfeucht. Die wichtigsten Naturräume sind die Niederungen von Rodebach und Saeffeler Bach mit den Naturschutzgebieten „Tüdderner Fenn“ sowie dem Höngener und Saeffeler Bruch. Die Schalbruchniederung im Norden der Gemeinde Selfkant mit ihren Naturschutzgebieten „Eiländchen“ und „Hohbruch“ und den feucht-nassen Wiesen ist ein weiterer landschaftlich besonders reizvoller Abschnitt im Kreis Heinsberg. Erwähnenswert ist auch der Waldfeuchter Wall mit seinen Obstwiesen und Gärten.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de