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Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung
Der Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung erlangte am 14.05.2016 Rechtskraft.
Der Landschaftsplan „II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ beinhaltet das Rurtal unterhalb von Oberbruch bis zur Landesgrenze. Kernbereich ist das Rurtal mit der Rur im Mittelpunkt. Zum Landschaftsraum gehören aber auch die "Myhler Schweiz" mit ihren sanften Hügeln und der Wassenberger-, Birgeler- und Effelder Wald sowie das Kirchhover Bruch zwischen Karken, Kirchhoven und Haaren.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de