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 Landschaftsplan I/1 Erkelenzer Börde

Der Landschaftsplan I/1 Erkelenzer Börde erlangte am 09.04.1985 Rechtskraft. Am 06.11.1989 trat die 1. Änderung in Kraft.

Der Bereich des Landschaftsplans „Erkelenzer Börde“ umfasst das östliche Kreisgebiet von den Ortschaften Hetzerath und Baal im Westen bis ins heutige Tagebaugebiet hinein. Die Ortschaften Pesch und Borschemich sind heute bereits nicht mehr vorhanden. Prägend für diesen Landschaftsraum innerhalb der Niederrheinischen Bucht ist das offene Agrarland des Erkelenzer Landes. Die Börde hat ihr Erscheinungsbild in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Hier befinden sich mit die besten Standorte für Windenergieanlagen in NRW. So wird dieser Landschaftsraum gleich in doppelter Hinsicht zur Energiegewinnung genutzt. Das ökologische Highlight im Bereich des Landschaftsplanes Erkelenzer Börde ist das Naturschutzgebiet „Scherresbruch und Haberger Wald“ zwischen Lövenich und Baal. Erwähnenswert ist auch das (ehemalige) Quellgebiet der Niers bei Kuckum mit den dort noch vorhandenen Relikten von Wiesen und Wäldern.

Rechtsgrundlagen

  • § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142