Wespen, Hornissen und Bienen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- alle Wildbienen (u.a. Osmia, Anthidium, Colletes, Megachile, Anthophora, Eucera)
- alle Hummeln (Bombus)
- die Europäische Hornisse (Vespa crabro)
- die Kreiselwespe (Bembix rostrata)
- alle Knopfhornwespen (Cimbex)
Nester
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Kreiselwespe und Knopfhornwespen
- Wildbienen

- Hummeln und Honigbiene

- Wespen und Feldwespen

- Europäische Hornisse

- Asiatische Hornisse und Asiatische Riesenhornisse
Hauptdarsteller der Medienberichte sind die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax sowie die Asiatische Riesenhornisse Vespa mandarinia, die gerne zu einer Art fusioniert werden. Beide Arten sind ursprünglich im ostasiatischen Raum beheimatet. Während die Asiatische Hornisse mit maximal 30 mm Körperlänge etwas kleiner als die Europäische Hornisse ist, wird die Asiatische Riesenhornisse deutlich größer und kann eine maximale Länge von 55 mm erreichen. Die Asiatische Hornisse baut ihre kleinen Primärnester – ähnlich der Europäischen Hornisse – gerne im menschlichen Siedlungsraum (etwa unter Terrassenüberdachungen), die deutlich größeren Sekundärnester jedoch fast ausschließlich in Baumkronen in Höhen von 10 m und mehr. Die Asiatische Riesenhornisse hingegen besiedelt überwiegend Erdhöhlen.
Tipps für ein friedliches Miteinander
Bei Wespen- und Hornissennestern auf dem heimischen Grundstück reagieren viele Menschen verunsichert, da sie nicht wissen, wie sie am besten mit dieser Situation umgehen sollen. Oftmals ist eine Bekämpfung gar nicht notwendig. Bereits einfach Maßnahmen verhindern die meisten Konflikte.
- Um zu verhindern, dass regelmäßig Tiere ins Haus gelangen, reicht es oft schon aus, die betroffenen Fenster mit handelsüblichen Fliegengittern zu versehen. Diese kann man kostengünstig im Baumarkt erwerben. So kann gelüftet werden, ohne dass sich Tiere ins Haus verirren.
- Befindet sich ein Hornissennest in der Nähe, sollte man in den Abendstunden Lichtquellen in Verbindung mit offenen Türen und Fenstern vermeiden (sofern keine Fliegengitter angebracht sind).
- Bei Nestern am Boden (z.B. Hummeln) oder in Bodennähe empfiehlt es sich, die direkte Einflugschneise in einem Abstand von 2-3 Metern zu umgehen und Störungen (z. B. Rasenmähen) zu vermeiden. An Stellen mit erhöhtem Publikumsverkehr (etwa an einer Straße) lohnen sich auch etwas Flatterband und ein Hinweisschild. Aus sicherer Entfernung kann man den Tieren dann problemlos „bei der Arbeit“ zuschauen.
- Decken Sie Speisen und Getränke im Freien ab und stellen Sie alternative Futterquellen (z. B. halbierte Trauben) in einigem Abstand zur Verfügung.
- Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen.
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung ist gebührenpflichtig.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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