BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Streuobstwiesen & Feldhecken

Bild_Obstweide_1_klein.jpg

Streuobstwiesen bestehen üblicherweise aus locker („verstreut“) stehenden hochstämmigen Obstbäumen mit ausgeprägter Krone unterschiedlicher Sorten und Alter. Zwischen den Bäumen wächst in der Regel artenreiches Dauergrünland, das entweder regelmäßig gemäht oder durch Schafe oder Rinder beweidet wird. Ergänzt wird die Obstwiese durch Hecken und Gebüsche. Je nach Region setzen sich Streuobstwiesen aus den verschiedensten Sorten zusammen, da jede Region ihre ganz eigenen Züchtungen hervorgebracht hat. Diese sind meistens besonders gut an die herrschenden klimatischen Verhältnisse angepasst und daher sehr robust. Pestizide kommen so gut wie nicht zum Einsatz. Das ist auch gar nicht nötig. Die alten Sorten sind viel weniger anfällig für Krankheiten und Schädlingen als die modernen Plantagensorten.

Streuobstwiesen sind keine natürlichen Biotope, sondern vom Menschen geformte Kulturlandschaften, die in der Vergangenheit vor allem die Ortsränder prägten. Heute aber werden sie immer seltener. Nicht selten fallen die alten Bäume der Ausweisung neuer Baugebiete zum Opfer. Dabei übernehmen Streuobstwiesen nicht nur ästhetische Funktionen bei der Ortsrandeingrünung, sondern schaffen insbesondere ökologisch wichtige, halboffene Landschaftsräume. Gerade in der heutigen, intensiven und ausgeräumten Agrarlandschaft kommt derartigen Biotopen eine immer größere Bedeutung zu.

Denn obwohl durch den Menschen geschaffen, sind Streuobstwiesen besonders wertvolle und artenreiche Lebensräume, die eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren beherbergen - darunter Spinnen, Insekten, Würmer, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Als Charakterart und Anzeiger für die ökologische Wertigkeit einer Streuobstwiese gilt der Steinkauz. Die kleine Eule findet als Höhlenbrüter in alten, knorrigen Obstbäumen genügend natürliche Höhlungen, die als Brutplatz dienen. Alternativ nimmt der Steinkauz auch gerne spezielle Brutröhren an. Gleichzeitig nutzt er die kurze Vegetation der umgebenden Wiesen als Jagdgebiet. Seine Hauptnahrung besteht je nach Verfügbarkeit aus Insekten, Regenwürmern, Amphibien, Reptilien und Kleinsäugern. Eine gute Streuobstwiese bietet daher perfekte Quartier- und Jagdbedingungen.

Sie haben ein geeignetes Grundstück und hätten gerne eine eigene Obstwiese? Der Kreis fördert die Anlage von Streuobstwiesen und freiwachsenden Hecken im Kreisgebiet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Lage am Ortsrand
  • Lage möglichst im Landschaftsschutzgebiet
  • Verwendung alter, regionaler Sorten
  • Verwendung von Hochstämmen mit einer Stammhöhe von mind. 1,80 m
  • Anbringung und Kontrolle von Schutzvorrichtung gegen Verbissschäden
  • keine Beweidung mit Pferden

Auf den Einsatz von Pestiziden sollte verzichtet werden. Eine Beweidung mit Schafen oder Rindern ist zulässig, ebenso eine Mahdnutzung. Die neu geschaffene Streuobstwiese gilt gemäß § 39 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) fortan als geschützter Landschaftsbestandteil (GLB). Die Gehölze dürfen aus privaten Gründen ohne entsprechenden Ausgleich weder beseitigt noch beschädigt werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt der Kreis Gehölze sowie die benötigten Materialien für die Schutzvorrichtungen gegen Verbissschäden kostenlos zur Verfügung. Ihre Aufgabe besteht in der Abholung, Pflanzung sowie der dauerhaften Pflege der Bäume und ggf. Sträucher. Dies erfolgt auf eigene Kosten.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung aus verwaltungstechnischen Gründen erst ab einer Mindestabnahmemenge von 5 Bäumen bzw. ab 20 m Hecke möglich ist. Auch der naturschutzfachliche Nutzen entfaltet sich erst auf einer ausreichend mit Bäumen und Sträuchern angereicherten Fläche.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

Bild_Obstweide_2_klein.jpg Bild_Obstweide_3_klein.jpg

Rechtsgrundlagen

  • §§ 39, 42 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Kosten

Eine Bereitstellung von Gehölzen für Streuobstwiesen ist für Sie gebührenfrei. Sie tragen lediglich die Kosten für den Transport der Bäume ab Bauhof, deren Pflanzung sowie die dauerhafte Pflege.

Hinweise und Besonderheiten

Förderung aus verwaltungstechnischen und naturschutzfachlichen Gründen erst ab 5 Bäumen bzw. 20 m Hecke möglich.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142
Herr Molz:
Tel: +49 2452 13-6154