BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Saatkrähen
Saatkrähen gehören zu den Rabenvögeln und sind in Mitteleuropa weit verbreitet. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich ostwärts weiter über Russland bis nach China. Sie bevorzugen eine offene, mit kleineren Gehölzen und Baumgruppen durchzogene, Acker- und Wiesenlandschaft im Flachland. Der Kreis Heinsberg bietet Saatkrähen also optimale Bedingungen, die gerne angenommen werden.
Saatkrähen sind äußerst gesellige Tiere. Sie leben ganzjährig in Gruppen, brüten gemeinsam in Brutkolonien, die mehrere hundert Paare umfassen können, und übernachten auf gemeinsamen Schlafbäumen. Ihre Geselligkeit drücken Saatkrähen meist durch lautstarke Kommunikation mit ihren Artgenossen aus. Da sie als Kulturfolger menschliche Siedlungen nicht meiden, kommt es durch die Ruffreudigkeit, gepaart mit den Hinterlassenschaften der Tiere, auch immer wieder zu Konflikten zwischen Mensch und Tier. Zudem können die Tiere auch schon mal in großer Zahl einen frisch eingesäten Acker heimsuchen, was von Landwirten durchaus kritisch gesehen wird. Allerdings vertilgen Saatkrähen nicht nur Saatgut, sondern auch viele Ackerschädlinge wie Mäuse, Käfer und Schnecken.
Koloniebäume werden oft über viele Jahre genutzt, daher sind die Nester mehrjährig. Sofern die Nester aus dem vorangegangenen Jahr durch Wind und Wetter beschädigt oder ganz zerstört sind, werden sie neu aufgebaut. Im Kreis Heinsberg werden v. a. Pappeln und Platanen, aber auch Buchen als Brutplätze präferiert.
Die untere Naturschutzbehörde kartiert seit 2003 jährlich, mit tatkräftiger Unterstützung einiger Ehrenamtler, den Bestand der Saatkrähen im Kreis Heinsberg. Während 2003 gerade einmal 485 Brutpaare gezählt werden konnte, so ist die Zahl seitdem kontinuierlich gestiegen. 2005 waren es bereits 781 Paare und 2007 erreichte die Zahl der Brutpaare 1.354. 2011 wurde mit 1.771 Paaren das bisherige Maximum erreicht. Das Optimum scheint bei rund 1700 Paaren zu liegen, denn die erfassten Zahlen pendeln in den vergangenen Jahren um diesen Wert. 2017 konnten 1.723 Brutpaare der Saatkrähe gezählt werden. Die untere Naturschutzbehörde wird die Bestandsentwicklung auch zukünftig erfassen.
Da es immer wieder zu Konflikten zwischen Mensch und Tier kommt (insbesondere bezüglich Lärm und Vogelkot), kommt regelmäßig die Frage auf, ob eine Bekämpfung möglich bzw. erlaubt ist. Als europäische Brutvogelart sind Saatkrähen in Deutschland besonders geschützt. Die Tiere und ihre Nester dürfen daher nicht zerstört oder beschädigt bzw. getötet werden. Das gilt ebenso für die Brutbäume, sie dürfen nicht entfernt werden, auch nicht außerhalb der Brutzeit. Vergrämungsmaßnahmen sind nur in der Landwirtschaft, z. B. auf frisch eingesäten Feldern, möglich, jedoch nur bedingt wirksam, da die Tiere sehr intelligent sind und Tricks schnell durchschauen. Es empfiehlt sich daher, sich mit der Situation zu arrangieren und bei Brutkolonien in Wohngebieten die zuständige Kommune zu bitten, die öffentlichen Verkehrswege regelmäßig zu reinigen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 7, 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de