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 Artenschutz, allgemeiner Überblick

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Das Artenschutzrecht stellt innerhalb des Naturschutzrechtes eine eigene Abteilung dar. Es gliedert sich in zwei Bereiche:

  • nationaler Artenschutz: Schutz der hier heimischen wildlebenden Arten, Erhalt und Schaffung von Lebensräumen für wild lebende Tier- und Pflanzenarten (Biotopschutz)
  • internationaler Artenschutz: Schutz der nicht heimischen Arten (Exoten) vor unkontrolliertem Zugriff, Handel oder Vernichtung (Washingtoner Artenschutzabkommen)

 

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Der größte Informationsbedarf besteht bei den heimischen Arten im Spätsommer bezüglich des Umgangs mit Wespen und Hornissen. Bei den internationalen Arten sind es die Landschildkröten und die Graupapageien, die sich im Kreis Heinsberg großer Beliebtheit erfreuen.

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de