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 Recyclingbaustoffe [RCL]

Recyclingbaustoffe sind mineralische Baustoffe, die zur Aufbereitung und Wiederverwendung geeignet sind. Die Ausgangsstoffe zu deren Herstellung sind Bauschutt und Straßenaufbruch, welche bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauteilen und Bauwerken anfallen.

Als Beispiel zu nennen sind: Ausbauasphalt, Betonwerkstoffe, Natursteine, Mauerwerksabbruch und Baukeramik.

Beim Einbau von Recyclingmaterialien ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Kosten

Die Erlaubnis für den Einbau von RCL ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Einbaufläche und beträgt mindestens 200,- .

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Zuständige Einrichtung

Wasser und Boden
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Plum:
Tel: +49 2452 13-6145
Herr Habetz:
Tel: +49 2452 13-6158
Recyclingbaustoffe [RCL]

Recyclingbaustoffe sind mineralische Baustoffe, die zur Aufbereitung und Wiederverwendung geeignet sind. Die Ausgangsstoffe zu deren Herstellung sind Bauschutt und Straßenaufbruch, welche bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauteilen und Bauwerken anfallen.

Als Beispiel zu nennen sind: Ausbauasphalt, Betonwerkstoffe, Natursteine, Mauerwerksabbruch und Baukeramik.

Beim Einbau von Recyclingmaterialien ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Die Erlaubnis für den Einbau von RCL ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Einbaufläche und beträgt mindestens 200,- .

Ausbauasphalt, Betonwerkstoffe, Natursteine, Mauerwerksabbruch,Baukeramik,Wiederverwendung ,Aufbereitung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150072/show
Wasser und Boden
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Plum

337

+49 2452 13-6145

Herr

Habetz

360

+49 2452 13-6158