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Recyclingbaustoffe [RCL]
Recyclingbaustoffe sind mineralische Baustoffe, die zur Aufbereitung und Wiederverwendung geeignet sind. Die Ausgangsstoffe zu deren Herstellung sind Bauschutt und Straßenaufbruch, welche bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauteilen und Bauwerken anfallen.
Als Beispiel zu nennen sind: Ausbauasphalt, Betonwerkstoffe, Natursteine, Mauerwerksabbruch und Baukeramik.
Beim Einbau von Recyclingmaterialien ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Kosten
Die Erlaubnis für den Einbau von RCL ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Einbaufläche und beträgt mindestens 200,- €.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Wasser und Boden
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Recyclingbaustoffe sind mineralische Baustoffe, die zur Aufbereitung und Wiederverwendung geeignet sind. Die Ausgangsstoffe zu deren Herstellung sind Bauschutt und Straßenaufbruch, welche bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauteilen und Bauwerken anfallen.
Als Beispiel zu nennen sind: Ausbauasphalt, Betonwerkstoffe, Natursteine, Mauerwerksabbruch und Baukeramik.
Beim Einbau von Recyclingmaterialien ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Die Erlaubnis für den Einbau von RCL ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Einbaufläche und beträgt mindestens 200,- €.
Herr
Plum
337
Herr
Habetz
360