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Hygieneüberwachung von öffentlichen Badegewässern
Öffentliche Badegewässer unterliegen einer Badewasserqualitätsbeurteilung. Die im Kreis Heinsberg zugelassenen Badegewässer werden in jeder Badesaison (15. Mai - 15. September) durch das Kreisgesundheitsamt nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/ 7/ EG auf ihre Wasserqualität und ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung überprüft. Die aktuellen Überwachungsdaten zur Badegewässerqualität sind über die nachfolgende Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Naturschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) abrufbar.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Öffentliche Badegewässer unterliegen einer Badewasserqualitätsbeurteilung. Die im Kreis Heinsberg zugelassenen Badegewässer werden in jeder Badesaison (15. Mai - 15. September) durch das Kreisgesundheitsamt nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/ 7/ EG auf ihre Wasserqualität und ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung überprüft. Die aktuellen Überwachungsdaten zur Badegewässerqualität sind über die nachfolgende Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Naturschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) abrufbar.
Badewasserqualitätsbeurteilung,Badegewässer ,Überwachungsdaten https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149938/showFrau
Staack
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Herr
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