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ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)

Beschreibung

Der ÖPNV beinhaltet alle öffentlichen Linienverkehre, die gegen Entgelt für jedermann nutzbar sind. Es gibt verschiedene Verkehrsunternehmen im Kreis, die eine Genehmigung zur Durchführung dieser Linienverkehre von der zuständigen Bezirksregierung Köln haben (Konzessionäre). Konzessionäre im Kreis Heinsberg sind:
  • ASEAG Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
  • NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH
  • Rurtalbus GmbH
  • WestVerkehr GmbH

 

In die Durchführung der Linienverkehre sind vor Ort deutlich mehr Verkehrsunternehmen als Subunternehmer eingebunden. Die Linienverkehre werden differenziert angeboten, als Schnellbuslinien (SB), Stadtbuslinien, Regionalbuslinien, Ortsverkehre oder als On-Demand-Verkehr - im Kreis als MultiBus - bedarfsorientiert, nur nach vorheriger Bestellung über eine APP-Buchung oder per Anruf.


Der Kreis Heinsberg hat die Aufgabe, den ÖPNV für seine Region zu gestalten und zu finanzieren. Die wird als "Aufgabenträger für den ÖPNV" bezeichnet. Geregelt ist dies im ÖPNV-Gesetz des Landes NRW. Die Städte und Gemeinden des Kreises werden bei der Gestaltung des ÖPNV beteiligt. Der Kreis Heinsberg finanziert den ÖPNV über die allgemeine Kreisumlage.


Der Kreis Heinsberg ist Mitglied im Aachener Verkehrsverbund (AVV). Der Verbundraum des AVV reicht vom Kreis Düren über die Städteregion Aachen bis zum Kreis Heinsberg. Im gesamten Verbundraum gilt ein einheitlicher Tarif mit entsprechend einheitlichen Fahrausweisen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen