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 Berichte EU-Verordnung 1370/2007

Gesamtberichte gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ab dem Jahre 2010

Der Kreis Heinsberg ist gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist dieser verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in den Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Dem kommt der Zweckverband AVV im Auftrag seines Verbandsmitgliedes - Kreis Heinsberg - hiermit in Bezug auf §§ 42, 43 Nr. 2 PBefG bzw. nach Artikel 2 Nr. 1.1 oder 1.2 der Verordnung EWG Nr. 684/92 (einschließlich Nachfolgeregelung) genehmigter Busverkehre ab dem Jahr 2010 nach.

Die Gesamtberichte zur Förderung des ÖPNV mit öffentlichen Mitteln ab dem Jahr 2010 unter "Zweckverband AVV".

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Planung, Mobilität und Klimaschutz
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: mobilitaet.klimaschutz@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dick:
Tel: +49 2452 13-6129
Berichte EU-Verordnung 1370/2007

Gesamtberichte gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ab dem Jahre 2010

Der Kreis Heinsberg ist gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist dieser verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in den Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Dem kommt der Zweckverband AVV im Auftrag seines Verbandsmitgliedes - Kreis Heinsberg - hiermit in Bezug auf §§ 42, 43 Nr. 2 PBefG bzw. nach Artikel 2 Nr. 1.1 oder 1.2 der Verordnung EWG Nr. 684/92 (einschließlich Nachfolgeregelung) genehmigter Busverkehre ab dem Jahr 2010 nach.

Die Gesamtberichte zur Förderung des ÖPNV mit öffentlichen Mitteln ab dem Jahr 2010 unter "Zweckverband AVV".

Personennahverkehr,Zweckverband https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149840/show
Planung, Mobilität und Klimaschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

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