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Illegale Abfallentsorgung
Leider kommt es immer wieder zu illegalen Abfallentsorgungen, entweder durch Ablagern oder Verbrennen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich unter Beachtung des Bußgeldkataloges "Umwelt" nach Art und Menge des illegal entsorgten Abfalls.
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und anderen Behörden werden in diesen Fällen durch den Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verursacher eingeleitet.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Zuständige Einrichtung
Abfallwirtschaft
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Leider kommt es immer wieder zu illegalen Abfallentsorgungen, entweder durch Ablagern oder Verbrennen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich unter Beachtung des Bußgeldkataloges "Umwelt" nach Art und Menge des illegal entsorgten Abfalls.
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und anderen Behörden werden in diesen Fällen durch den Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verursacher eingeleitet.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Abfallentsorgungen,Bußgeld,Abfallwirtschaftsbehörde https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149774/showHerr
Küppers
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