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Batterien
"Leere" Batterien dürfen nicht im Rahmen des Hausmülls entsorgt werden. Sie sind über ein eigenes Sammelsystem an den Hersteller zurückzugeben. Folgende Regelungen bestehen:
Gerätebatterien können bei allen Geschäften, die solche Batterien verkaufen, bei den kommunalen Schadstoffsammlungen und an der Kreismülldeponie in Wassenberg-Rothenbach kostenlos abgegeben werden. In den Geschäften befinden sich zumeist im Eingangsbereich entsprechende Rücknahmebehältnisse.
Starterbatterien aus Kraftfahrzeugen sind - grundsätzlich im Austausch gegen neue - dem jeweiligen Vertreiber (u.a. KFZ-Werkstätten und Autohäuser ) zu überlassen. Wird bei einem Neukauf keine alte Batterie zurückgegeben, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben. Dieses Pfand wird bei Rückgabe der alten Batterie ohne nochmaligen Neukauf erstattet.
Zuständige Einrichtung
Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg