BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Batterien

"Leere" Batterien dürfen nicht im Rahmen des Hausmülls entsorgt werden. Sie sind über ein eigenes Sammelsystem an den Hersteller zurückzugeben. Folgende Regelungen bestehen:

Gerätebatterien können bei allen Geschäften, die solche Batterien verkaufen, bei den kommunalen Schadstoffsammlungen und an der Kreismülldeponie in Wassenberg-Rothenbach kostenlos abgegeben werden. In den Geschäften befinden sich zumeist im Eingangsbereich entsprechende Rücknahmebehältnisse.

Starterbatterien aus Kraftfahrzeugen sind - grundsätzlich im Austausch gegen neue - dem jeweiligen Vertreiber (u.a. KFZ-Werkstätten und Autohäuser ) zu überlassen. Wird bei einem Neukauf keine alte Batterie zurückgegeben, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Pfand von 7,50 zu erheben. Dieses Pfand wird bei Rückgabe der alten Batterie ohne nochmaligen Neukauf erstattet.

Zuständige Einrichtung

Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Palmen:
Tel: +49 2452 13-6114
Herr Könen:
Tel: +49 2452 13-6642