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Abfallgebührensatzung
Der Kreis erhebt für die Entsorgung von Abfällen auf seinen oder von ihm genutzten Abfallentsorgungsanlagen Dritter öffentlich-rechtliche Gebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung vom 20.04.2005.
Die Verwaltung erstellt jährlich eine Gebührenkalkulation unter Einbeziehung sämtlicher Kosten der Abfallentsorgung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs im Folgejahr. Auf dieser Grundlage legt der Kreistag durch Erlass einer Gebührensatzung bzw. einer Änderungssatzung die Abfallgebühren fest.
Der jeweils geltende Satzungstext ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.
Zuständige Einrichtung
Abfallwirtschaft
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis erhebt für die Entsorgung von Abfällen auf seinen oder von ihm genutzten Abfallentsorgungsanlagen Dritter öffentlich-rechtliche Gebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung vom 20.04.2005.
Die Verwaltung erstellt jährlich eine Gebührenkalkulation unter Einbeziehung sämtlicher Kosten der Abfallentsorgung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs im Folgejahr. Auf dieser Grundlage legt der Kreistag durch Erlass einer Gebührensatzung bzw. einer Änderungssatzung die Abfallgebühren fest.
Der jeweils geltende Satzungstext ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.
Entsorgung ,Gebührensatzung ,Abfallentsorgung ,Abfallsatzung,Müllgebühren https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149647/showHerr
Küppers
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Herr
Erkens
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