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 Portal Vermessungsunterlagen Kreis Heinsberg

Diese Seite enthält spezielle Informationen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Das Vermessungs- und Katasteramt bietet den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein Internetportal, in dem registrierte Benutzer online auf Daten und Dienste des Vermessungs- und Katasteramtes zugreifen können.

Hierfür stehen zwei Alternativen zur Verfügung:

  1. Zugriff auf Vermessungsunterlagen zur Durchführung der in den Tarifstellen 1 und 6 des Gebührentarifs aufgeführten Amtshandlungen sowie Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster an Dritte im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
  2. Nur Zugriff auf Vermessungsunterlagen.

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Rechtsgrundlagen

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Kosten

3.2.4 Vermessungsunterlagen zur Durchführung von amtlichen Vermessungen und zur Erstellung von amtlichen Lageplänen sowie zu deren Gebührenschätzung vor der Antragstellung, soweit hierzu notwendige Informationen nicht anderweitig verfügbar sind, wenn sie
a) nicht im Abrufverfahren verfügbar sind
Gebühr: keine,
b) im Abrufverfahren verfügbar sind
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7.

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.


§ 5 VermKatG NRW
Bereitstellung durch andere Stellen

Nach Maßgabe einer Rechtsverordnung dürfen neben den für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Behörden in deren Auftrag auch andere behördliche Stellen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 und 2 wahrnehmen.

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Zuständige Einrichtung

Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Rütten:
Tel: +49 2452 13-6264
Herr Jansen:
Tel: +49 2452 13-6268