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 Katasterzahlenwerk / Grenzmaße

Die Grundlage für die Liegenschaftskarte bildet das Katasterzahlenwerk. Das Zahlenwerk besteht u. a. aus den in der Örtlichkeit erstellten Vermessungsrissen sowie den ermittelten Maßen bzw. den daraus abgeleiteten Koordinaten.

Ingenieurbüros, Architekten und Eigentümer können Grenzlängen, den Abstand von Gebäuden zu Grenzen und unter Umständen weitere Maße erhalten. In der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes werden Sie hierzu fachkundig beraten.

Rechtsgrundlagen

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Kosten

3.2.5 Sonstige Geobasisdaten sowie individuelle Auswertungen und Produkte
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.

Zuständige Einrichtung

Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sojka:
Tel: +49 2452 13-6238
Herr Merkelbach:
Tel: +49 2452 13-6241